StartseiteInhaltErfolgsfaktoren von Beratungsobjekten

Kennzahl 5320

Beraterhaftung und Haftungsmanagement

In dem Kapitel "Risiken von Beratungsprojekten und Wege zu deren Minimierung" (Teil C, Kapitel 5310) wurden aus unternehmerischer Sicht klassische Fehlerquellen in der Anbahnung und Durchführung von Beratungsprojekten sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlschlägen aufgezeigt. Diese Empfehlungen verdienen uneingeschränkte Beachtung sowie Ergänzung durch ein Haftungsmanagement mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn selbst bei generell vernünftigem Vorgehen können überall, wo Menschen arbeiten, gelegentlich einmal Fehler passieren, unerwünschte Folgen von Beratung auftreten oder die erhofften Effekte von Beratung ausbleiben. Spätestens dann stellen sich Fragen: Wer ist dafür verantwortlich? In welchem Umfang hat der Berater ggf. einen Schaden des Klienten und/oder dessen nutzlos gewordene Aufwendungen zu ersetzen? Wie können Berater und Klienten auch in rechtlicher Hinsicht Vorsorge gegen etwaige Haftungsfälle treffen? Reichen vertragliche Regelungen zur "Haftung"? Welche Möglichkeiten zur Haftungsvorsorge kommen daneben in Betracht? Nicht zuletzt gilt es, typische Haftungsrisiken außerhalb der unmittelbaren Geschäftsbeziehung zwischen Berater und Kunden zu erkennen und zu vermeiden.

Stichworte: Garantie, Haftungsregeln, Organhaftung, Organisationspflichten, Pflichtenstellung, unerlaubte Handlung, Versicherung, Vertragsgestaltung, Vertragshaftung, Vertrauenshaftung
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